|
| |
Verbotene Zone
amerikanische Diskussion über einen deutschen Zensurfall im Internet mit weltweiter
Wirkung
NEW YORK, Anfang Januar. Eines der wenigen deutschen Wörter, die jeder Amerikaner
versteht, ist "verboten". Immer wieder war es in den vergangenen Tagen in
Zeitungen und Zeitschriften zu lesen, als Überschrift zu Aufstellungen von Organisationen
und Diskussionsgruppen, als roter Stempel über Adressen oder schwarzer Balken über
Computermonitoren. Seitdem die Firma Compuserve in der vergangenen Woche bestimmte
Bereiche des weltweiten Datennetzes Internet für seine Kunden gesperrt hat, ist die
amerikanische Öffentlichkeit zumindest irritiert. Denn Compuserve, einer der größten
Online-Dienste der Weit mit zentralem Sitz in Columbus, Ohio, über den mehr als vier
Millionen Benutzer in hundertvierzig Ländern Zugang zum weltweiten Informationsmarkt
erhalten, handelte wenn nicht auf Geheiß, so doch in einer Art vorauseilendem Gehorsam
auf eine Untersuchung der Münchner Staatsanwaltschaft.
Diese hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, wie die Verbreitung von Kinderpornographie
- ein Straftatbestand nicht nur in Deutschland in internationalen Datennetzen verhindert
werden kann. Compuserve, von der Staatsanwaltschaft informiert, sperrte daraufhin für
seine Abonnenten all jene Internetadressen, die der Münchner Behörde suspekt vorkamen.
Betroffen von der Zugangssperre des Online-Dienstes waren keineswegs nur Liebhaber der
Pädophilie, sondern mehr als zweihundert sogenannte "newsgroups", in denen zum
Beispiel auch Behinderte über praktische Hilfsmittel diskutieren oder Homosexuelle über
Erbschaftsfragen.
Dieser Fall von Zensur im globalen Datennetz zeigt die ungeheuren Probleme, die der
grenzenlose Austausch jedweder Information und privaten Mitteilung über den Personal
Computer der Rechtsprechung bereitet. Denn Folge des globalen Datenmarktes, zu dem
jedermann überall Zugang hat, ist unter anderem, daß auch für Gesetze oder Vorschriften
keine Grenzen mehr gelten. Compuserve ist ebensowenig wie andere Online-Dienste in der
Lage, den Benutzern eines einzigen Landes entsprechend einer nationalen Gesetzgebung den
Zugang zu bestimmten Daten zu versperren. Selbst wenn, wie im vorliegenden Fall, allen
Compuserve-Benutzern der Weg im Internet zu bestimmten Datenmengen versperrt wird, können
die Netzsurfer immer noch im wuchernden World Wide Weh alles finden, wonach ihnen der Sinn
steht. Auch pornographische Bilder von Kindern.
Die Diskussion über den deutschen Verbotsfall mit weltweiter Wirkung erhitzt in
Amerika die Debatte, die hier seit einiger Zeit im Zusammenhang mit der von der Regierung
geplanten "Communication Bill" geführt wird. In dieser Gesetzesvorlage, in der
einerseits durch eine umfassende Revision der Kartellgesetze der Medienmarkt von allen
Wettbewerbsbeschränkungen befreit und neu geordnet - also noch weiter oligopolisiert -
werden soll, sind andererseits Restriktionen der bisher völlig ungehinderten
Computerkommunikation vorgesehen. Das ist in einem Land, dessen Verfassung nahezu
grenzenlose Redefreiheit garantiert und in dem gleichzeitig überaus prüde
Moralvorstellungen herrschen, ein heikles Thema. So benutzen die Verfechter einer Zensur
im Cyberspace den deutschen Vorstoß als Unterstützung für ihre Pläne, während die
Kritiker der "Communication Bill" den Fall zum Anlaß nehmen, auf die Gefahren
der sehr viel weiterreichenden amerikanischen Vorhaben hinzuweisen.
Denn die Mitglieder in den entsprechenden Kongreßkomitees haben inzwischen
entschieden, daß das Internet nicht etwa ein elektronisches Äquivalent zur Presse sei,
deren Freiheit vom ersten Verfassungszusatz weitgehend geschätzt ist, sondern ein dem
Radio und Fernsehen vergleichbares Medium. Das bedeutet, die Kommunikation im Internet
kann von der Regierung reguliert - viele befürchten zensiert - werden. Kriterium dafür,
was in Zukunft übers Internet verbreitet werden darf, ist der äußerst nebulöse Begriff
"indecent" (unschicklich, anstößig), der sich auf pornographisches Material
ebenso beziehen läßt wie auf nahezu alles andere.
Sollte aus der Vorlage ein Gesetz werden, entstände die absurde Situation, daß in
einer Zeitung oder Zeitschrift ein Text ungehindert erscheinen könnte, der, verbreitet
über die Internetadressen derselben Zeitschrift oder als private e-mail verschickt,
illegal und strafbar wäre. Um welche Art von Anstößigkeit es sich dabei handeln mag,
zeigte ein erster Feldzug des Hauptkonkurrenten der jetzt im Kreuzfeuer stehenden Firma
Compuserve. Auf dem Höhepunkt der Kongreßdebatte über das Unschickliche, so berichtete
die "New York Times", entschied sich Amerikas größter Zubringer zur
Datenautobahn, "America Online", elektronische Bluthunde auf das Wort
"breast" zu jagen. Auch in den Diskussionsforen von Brustkrebspatientinnen wurde
das unziemliche Wort getilgt.
Die erste ausschließlich digitale Zeitung, "American Reporter" (Adresse: http:// www.newshare.com), die sich zu Recht von der
Gesetzesvorlage bedroht sieht und netzweite Proteste, ganz reale Demonstrationen und
Unterschriftenlisten organisiert hat, hat zur Unterstützung ihrer Aktionen den
texanischen Richter Stephen Russell gewonnen. Sobald das geplante Gesetz wirksam wird,
will Russell einen durch und durch unschicklichen Artikel im "American Reporter"
veröffentlichen. Das unausweichliche Verbot wird das Gesetz vors Verfassungsgericht und
dort wahrscheinlich zu Fall bringen.
VERENA LUEKEN in FAZ 4.1.96
|