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Rechtliche Aspekte
beim Domainantrag Zuerst
muss sich jeder
darüber klar werden, dass es noch keine einheitliche Linie in der Rechtsprechung gibt. Es
gibt aber Aspekte, die schon geklärt und unbedingt zu beachten sind, sonst wird die
eigene Domain teuer.
Die Domain wird vom DENIC vergeben. Zuerst sollte man also deren Vergaberichtlinie kennen.
Seit dem 15.5.1997 gibt es eine neue Richtlinie, die zwar rechtlich fragwürdig aber
vorhanden ist.
Der Antragsteller hat dort die Pflicht "die als Domain zu registrierende Zeichenfolge
auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, zum Beispiel Namens-, Marken-, Urheber-
oder sonstigen Schutzrechten, sowie mit den allgemeinen Gesetzen zu prüfen".
Jeder sollte daher zuerst prüfen, ob der gewünschte Domainname real existiert und
geschützt ist, das DENIC prüft das NICHT.
Sollte es zu Streitigkeiten kommen haftet der Antragsteller, denn "Der bisherige und
der zukünftige Inhaber der Domain haften gesamtschuldnerisch für alle zum Zeitpunkt der
Übertragung bestehenden Verpflichtungen des Inhabers". Das DENIC geht sogar noch
weiter: "Jede Haftung durch das DENIC, gleich aus welchem Rechtsgrund, die auf
leichter Fahrlässigkeit beruht, ist ausgeschlossen. Im übrigen beschränkt sich die
Haftung auf denjenigen Schaden, den das DENIC als mögliche Folge der Vertragsverletzung
vorausgesehen hat oder hätte voraussehen müssen".
Inwieweit diese Position rechtlich haltbar ist soll hier nicht erörtert werden, es kann
aber sicherlich nicht schaden die Auszüge aus der Richtlinie zu kennen.
Wer eine Domain beantragt muß sich über Rechte Anderer an der gewünschten Domain
informieren. Das DENIC prüft nicht nach und haftet nicht, wenn es zum Streit kommt. |
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